Festivalordnung

NOAF-REGELN

Allgemein
Wer gegen die folgenden Regeln verstößt und Anweisungen
des Sicherheitspersonals nicht Folge leistet, wird mit sofortiger Wirkung des gesamten NOAF-Geländes verwiesen und hat keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

Mitbringen verboten und nicht erlaubt:

• Feuerwerkskörper, Wunderkerzen
und alle anderen pyrotechnischen Gegenstände
• Hieb-, Schuss-, Stichwaffen aller Art, Wurfgeschosse und Laserpointer
• Profikameras ohne Akkreditierung
• Glasflaschen oder Glasbehälter
• Drogen
• Haustiere
• Das Mitbringen und Betreiben von Megaphonen und kraftstoffbetriebenen Stromerzeugern

Eigene Getränke
Das Mitbringen von eigenen Getränken ist auf dem Festivalgelände nicht gestattet.

Zufahrt, Zutritt und Aufenthalt

Ohne Ticket kein Einlass. Ihr müsst euer Ticket im Original dabei haben. Kopien oder Screenshots werden nicht akzeptiert. Ihr tauscht das Ticket am Einlass gegen ein Festivalbändchen. Wenn ihr das verliert, kommt ihr nach dem Verlassen nicht wieder auf das Gelände. Die Zufahrt auf Parkflächen, sowie der Zutritt und der Aufenthalt auf dem gesamten Festivalgelände, einschließlich Zeltplatz und der Laufwege ist nur Besuchern mit gültigem Tagesticket/Kombiticket gestattet. Ein ticket für die Preparty (Donnerstag) berechtigt nicht den Zutritt auf das Campinggelände.

Parken
Das Parken und Halten ist ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Wer Flucht – und Rettungswege zuparkt, zustellt oder ähnliches, wird mit sofortiger Wirkung vom Festivalgelände verwiesen. Kurz Anhalten und Ausladen, zählt hier nicht!

Rettungs- und Laufwege
Die auf dem Boden markierten Rettungs- und Laufwege müssen unbedingt freigehalten werden. Auch Absperrungen von Zelten dürfen nicht in die Wege hineinragen.

Hausrecht
Offensichtlich betrunkenen und vergleichbar auffälligen Besuchern kann der Zutritt, trotz gültigem Festivalbändchen, zum Festivalgelände untersagt werden.

Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrigen mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern bzw. Dinge beschlagnahmen > siehe unter: Verboten und Nicht erlaubt!

Der Sicherheitsdienst vertritt alle Interessen des Veranstalters und kann sich auf dessen Hausrecht berufen.

Durchsagen
Den Anweisungen des Ordnungspersonals, Lautsprecherdurchsagen und Durchsagen per Megaphon ist unbedingt und sofort Folge zu leisten.

Sicherheitskontrollen
Aus Gründen der Sicherheit und der Müllvermeidung finden beim Einlass zum Campingplatz und Festivalgelände Sicherheitskontrollen statt.

Zelten/Campingplatz
Der Aufbau von Zelten ist nur auf dem ausgewiesenen Campingplatz gestattet. Der Zutritt auf dem campingplatz ist wie folgt geregelt:

Kombitickets und Tagestickets Freitag = Berechtigung für den Zeltplatz ab Donnerstag 13:00 Uhr

Tagestickets Samstag = Berechtigung für den Zeltplatz ab Samstag 09:00 Uhr

Wohnmobile/Caravanplatz
Es gibt einen separaten Wohnmobil-Parkplatz. Wohnmobile benutzen die Einfahrt für Caravan, Crew, VIP und Presse und werden entsprechend eingewiesen. Bitte bedenkt, dass es nicht möglich ist, neben seinem  Wohnmobil noch ein Zelt aufzubauen. Damit genügend Platz für Wohnmobile vorhanden ist, werden „normale“ PKWs definitiv nicht zugelassen sein. In Ordnung sind Wohnmobile & -wägen, Campingbusse und Autos mit speziellem festen Einbau oder  Dachzelten. Es gelten ansonsten die
gleichen Regeln wie auf dem Zeltplatz. Für die Zeit des Entladens fällt ein Pfand von 100€ an.

Musik hören auf Camping- und Caravanplatz
Wir hatten in den letzten Jahren immer wieder Beschwerden wegen zu lauter und/oder unangebrachter Musik.
Das NOAF ist ein Metal Festival und keine Mallorca Party!
Um keine Verbote aussprechen zu müssen, appellieren wir an eure Rücksicht anderen gegenüber. Wer es übertreibt bekommt seine Box oder Anlage abgenommen und erst bei Abreise wieder ausgehändigt.

Flora und Fauna
Wer die Bepflanzungen oder bestehende Bebauung innerhalb des gesamten Festivalgeländes beschädigt oder zerstört, wird mit sofortiger Wirkung des Geländes verwiesen und muss in voller Höhe für entstandene Schäden haften und aufkommen. Das gilt auch für Zäune, Zelte, Bäume, Sträucher, usw.

Grillen & Kochen
Dieses Jahr ist keine separierte Koch Area nötig. Heißt, Gaskocher (max 450g Kartuschen) und Holzkohlegrills (min 50cm über Boden) sind auf dem Camping- & Caravanplatz erlaubt. Außerdem sind auch Spirituskocher zugelassen. In Campern mit fest verbauter Gasanlage auch größere Flaschen.

Gaskocher
Es sind ausschließlich Gasflaschen oder Gaskartuschen bis 450g erlaubt!

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